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   OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88   

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OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88 (https://dejure.org/1988,2013)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.1988 - 2 Wx 49/88 (https://dejure.org/1988,2013)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 1988 - 2 Wx 49/88 (https://dejure.org/1988,2013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 549
  • Rpfleger 1989, 105
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
    Es hat zutreffend dargelegt, daß eine Erbeinsetzung dann anzunehmen ist, wenn nur scheinbar eine Zuwendung einzelner Gegenstände vorliegt und dem Testament zweifelsfrei der Wille des Erblassers entnommen werden kann, mit diesen einzelnen Gegenständen dem Bedachten sein ganzes Vermögen zuzuwenden und in ihm seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt zu wissen (vgl. BGH FamRZ 1972, 561 ff.; BayObLGZ 1965, 457, 460; OLG Köln, Rpfleger 1980, 344).
  • BayObLG, 08.12.1988 - BReg. 3 Z 138/88

    Vollversammlung einer 2-Personen-GmbH auch bei Beschlussfassung durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
    10. Gesellschaftsrecht/GmbH - Vollmachtlose Vertretung bei Gesellschafterversammlung (BayObLG, Beschluß vom 8.12.1988 - BReg. 3 Z 138/88) BGB § 184 GmbHG § 51 Abs. 3 120 Heft Nr. 5 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Mai 1989.
  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
    Es hat zutreffend dargelegt, daß eine Erbeinsetzung dann anzunehmen ist, wenn nur scheinbar eine Zuwendung einzelner Gegenstände vorliegt und dem Testament zweifelsfrei der Wille des Erblassers entnommen werden kann, mit diesen einzelnen Gegenständen dem Bedachten sein ganzes Vermögen zuzuwenden und in ihm seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt zu wissen (vgl. BGH FamRZ 1972, 561 ff.; BayObLGZ 1965, 457, 460; OLG Köln, Rpfleger 1980, 344).
  • OLG Frankfurt, 20.05.1980 - 20 W 114/80
    Auszug aus OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
    Es hat zutreffend dargelegt, daß eine Erbeinsetzung dann anzunehmen ist, wenn nur scheinbar eine Zuwendung einzelner Gegenstände vorliegt und dem Testament zweifelsfrei der Wille des Erblassers entnommen werden kann, mit diesen einzelnen Gegenständen dem Bedachten sein ganzes Vermögen zuzuwenden und in ihm seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt zu wissen (vgl. BGH FamRZ 1972, 561 ff.; BayObLGZ 1965, 457, 460; OLG Köln, Rpfleger 1980, 344).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen der Testierenden in die wirtschaftliche Stellung des zuletzt Versterbenden eintreten soll (BayObLG FamRZ 1995, 1302 ; BayObLGZ 1965, 457/460, OLG Düsseldorf aaO; OLG Köln FamRZ 1989, 549/550).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02

    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses;

    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, § 2087 Rdnr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Ob eine Erbeinsetzung vorliegt, wenn der Erblasser seine Zuwendung als Verteilung einzelner Gegenstände formuliert hat, hängt davon ab, ob dem Bedachten diejenigen Gegenstände zugewendet wurden, die nach der Vorstellung des Erblassers bei Testamentserrichtung den ganzen Nachlaß oder einen Bruchteil davon ausmachen und ob der Erblasser durch die in dieser Weise bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte (vgl. OLG Köln FamRZ 1989, 549; BayObLG 1965, 460).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02

    Einziehung eines Erbscheins

    Dabei ist eine tatrichterliche Auslegung schon dann aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn sie - gemessen an den dargestellten Grundsätzen - möglich erscheint, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hat (st. Rspr. z.B. Senat, FamRZ 1989, 549 [550]; BGHZ 121, 357 [363]; BayObLG, FGPrax 2001, 208; BayObLG, Rpfleger 2002, 28; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113 [114]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999 Rn 42, 48).
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678:, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1989, 549, 550: 1990, 438, 439; 1991, 1356, 1357; Rpfleger 1982, 424; 1989, 105, 106 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil;

    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 08.01.1993 - 2 Wx 45/92

    Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments zur Bestimmung einer Erbeinsetzung oder

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  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts sind hier auch hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben, daß die in dieser Weise bedachten Beteiligten zu 7 und 8 nach der Vorstellung de r testierenden Erblasserin deren wirtschaftliche Stellung fortsetzen sollen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 ; BayObLGZ 1965, 457/460; OLG Köln FamRZ 1989, 549/550).
  • OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97

    Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten

    Dafür, daß der Erblasser in der LPG seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte, was ebenfalls für eine Erbeinsetzung spricht (vgl. OLG Köln, FamRZ 1989, 549; Palandt/Edenhofer, aaO., § 2087, Rz. 3 ff.), spricht auch der Umstand, daß die LPG laut Testament eine noch offene Forderung der Frau Sch... begleichen und einen Betrag an Frau Kö... auszahlen sollte.
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 4/92

    Auslegung einer Kostenstarksagungserklärung

  • KG, 24.07.1990 - 1 W 949/89

    Bindungswirkung bei wechselbezüglicher testamentarischen Verfügung ; Ausschlagung

  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

  • OLG Köln, 24.01.1992 - 2 Wx 38/91

    Wertverhältnis der zugewandten Einzelgegenstände zum Wert des Nachlasses als

  • OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03

    Gebühren für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und einer Treuhandauflage

  • OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
  • OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95

    Brieftestament in einem Schriftsatz an das Gericht

  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen

  • OLG Dresden, 02.03.1999 - 7 W 1896/98

    Auslegung eines DDR-Testaments; Erbeinsetzung durch Zuweisung von

  • OLG Köln, 15.05.1998 - 2 Wx 19/98

    Überlassung der Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen

  • OLG Köln, 30.01.1998 - 2 Wx 68/97

    Anordnung der Testamentsvollstreckung über den Nachlaß durch Verfügung von Todes

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